AGB´s
Allgemeine
Geschäftsbedingungen ZeitZeichen GmbH
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle verbindlichen Reservierungen von Räumlichkeiten und Bestellungen von gastronomischen Leistungen in unserem Haus oder außer Haus. Wir garantieren die vereinbarte Leistung gemäß der schriftlich getroffenen Veranstaltungsabsprache.
Aus organisatorischen Gründen ist die vereinbarte Personenzahl Grundlage der Rechnungsstellung, soweit nicht spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Änderung verbindlich mitgeteilt und schriftlich bestätigt wird. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste im Rahmen der Absprache. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder sonstiger Mietgegenstände bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug mittels Überweisung oder Barkasse. Kreditkarten können für die Zahlung von Veranstaltungen nicht akzeptiert werden. Die Veranstaltung gilt als fest gebucht, wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde. Die genannten Preise sind Endpreise und beinhalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Wird der angegebene Mindestumsatz für die jeweilige Räumlichkeit nicht erreicht, berechnen wir die Differenz zum Mindestumsatz als zusätzliche Bereitstellungsgebühr. Ab 1:00 Uhr nachts wird ein pauschaler Nachtzuschlag je angefangene Stunde in Höhe von 1,50 Euro je angemeldetem Gast zusätzlich zum Mindestumsatz berechnet. Darüber hinaus ist es in Ihrem Ermessen besonders gute Leistungen unserer Mitarbeiter direkt zu honorieren.
Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung, während der Veranstaltung, dem Ihnen benannten Verantwortlichen zu nennen, sodass wir die Gelegenheit haben die vertragsgemäße Leistung herzustellen. Ist die sofortige Reklamation nicht möglich, ist die Mängelrüge spätestens beim endgültigen Verlassen der Räumlichkeiten zu erheben. Spätere Reklamationen können nur bei versteckten Mängeln anerkannt werden.
Für den Fall der Annullierung einer Veranstaltung bemühen wir uns die Räume anderweitig zu vermieten; gelingt dies nicht, müssen wir als Ausfallentschädigung die Raummiete, sowie den vereinbarten Menü-/Buffetpreis mal der vereinbarten Personenzahl und für den entgangenen Getränkeumsatz einen Betrag in Höhe von 30 % des Speisenumsatzes in Rechnung stellen. Sind noch keine Speisen vereinbart gewesen, wird ersatzweise ein Betrag von 30,00 Euro je Person für Speisen angesetzt.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns zur Veranstaltung mitbringen. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines Beitrages zur Deckung der Gemeinkosten abhängig gemacht werden. Bei der Weinwahl behalten wir uns vor im Falle eines Jahrgangswechsels den Folgejahrgang anzubieten.
Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir von dem Vertrag zurücktreten. Für diese Fälle hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Für Beschädigungen oder Verluste sowie daraus entstehende Kosten, die während der Veranstaltung eintreten und durch den Veranstalter oder seine Gäste verursacht wurden, haftet der Veranstalter.
Out- & Indoor - Feuerwerk oder das Abbrennen von Wunderkerzen ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.
Wir haften nicht für eingebrachte Gegenstände.
Musik ist bei gesamter Raummiete generell gestattet.
Laute Tanzmusik / Live Musik / DJ muss jedoch ab 00 Uhr angemessen heruntergefahren werden. Ab 23 Uhr herrscht Nachtruhe zum Schutze der Anwohner, d.h. der Lautstärkepegel muss draußen dementsprechend angepasst werden. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die Gesellschaft –wenn möglich - nach Drinnen zu verlagern. Mit dem aktuellen Angebot oder der aktuellen Vereinbarung verlieren alle vorangegangenen Angebote oder Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung oder der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung um für die Veranstaltung maßgeblich zu sein.
Erfüllung und Gerichtsstand ist Bergheim.
Stand März 2016
Geschäftsführender Gesellschafter:
Leuart Mirena
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle verbindlichen Reservierungen von Räumlichkeiten und Bestellungen von gastronomischen Leistungen in unserem Haus oder außer Haus. Wir garantieren die vereinbarte Leistung gemäß der schriftlich getroffenen Veranstaltungsabsprache.
Aus organisatorischen Gründen ist die vereinbarte Personenzahl Grundlage der Rechnungsstellung, soweit nicht spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Änderung verbindlich mitgeteilt und schriftlich bestätigt wird. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste im Rahmen der Absprache. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder sonstiger Mietgegenstände bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug mittels Überweisung oder Barkasse. Kreditkarten können für die Zahlung von Veranstaltungen nicht akzeptiert werden. Die Veranstaltung gilt als fest gebucht, wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde. Die genannten Preise sind Endpreise und beinhalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Wird der angegebene Mindestumsatz für die jeweilige Räumlichkeit nicht erreicht, berechnen wir die Differenz zum Mindestumsatz als zusätzliche Bereitstellungsgebühr. Ab 1:00 Uhr nachts wird ein pauschaler Nachtzuschlag je angefangene Stunde in Höhe von 1,50 Euro je angemeldetem Gast zusätzlich zum Mindestumsatz berechnet. Darüber hinaus ist es in Ihrem Ermessen besonders gute Leistungen unserer Mitarbeiter direkt zu honorieren.
Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung, während der Veranstaltung, dem Ihnen benannten Verantwortlichen zu nennen, sodass wir die Gelegenheit haben die vertragsgemäße Leistung herzustellen. Ist die sofortige Reklamation nicht möglich, ist die Mängelrüge spätestens beim endgültigen Verlassen der Räumlichkeiten zu erheben. Spätere Reklamationen können nur bei versteckten Mängeln anerkannt werden.
Für den Fall der Annullierung einer Veranstaltung bemühen wir uns die Räume anderweitig zu vermieten; gelingt dies nicht, müssen wir als Ausfallentschädigung die Raummiete, sowie den vereinbarten Menü-/Buffetpreis mal der vereinbarten Personenzahl und für den entgangenen Getränkeumsatz einen Betrag in Höhe von 30 % des Speisenumsatzes in Rechnung stellen. Sind noch keine Speisen vereinbart gewesen, wird ersatzweise ein Betrag von 30,00 Euro je Person für Speisen angesetzt.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns zur Veranstaltung mitbringen. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines Beitrages zur Deckung der Gemeinkosten abhängig gemacht werden. Bei der Weinwahl behalten wir uns vor im Falle eines Jahrgangswechsels den Folgejahrgang anzubieten.
Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir von dem Vertrag zurücktreten. Für diese Fälle hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Für Beschädigungen oder Verluste sowie daraus entstehende Kosten, die während der Veranstaltung eintreten und durch den Veranstalter oder seine Gäste verursacht wurden, haftet der Veranstalter.
Out- & Indoor - Feuerwerk oder das Abbrennen von Wunderkerzen ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.
Wir haften nicht für eingebrachte Gegenstände.
Musik ist bei gesamter Raummiete generell gestattet.
Laute Tanzmusik / Live Musik / DJ muss jedoch ab 00 Uhr angemessen heruntergefahren werden. Ab 23 Uhr herrscht Nachtruhe zum Schutze der Anwohner, d.h. der Lautstärkepegel muss draußen dementsprechend angepasst werden. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die Gesellschaft –wenn möglich - nach Drinnen zu verlagern. Mit dem aktuellen Angebot oder der aktuellen Vereinbarung verlieren alle vorangegangenen Angebote oder Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung oder der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung um für die Veranstaltung maßgeblich zu sein.
Erfüllung und Gerichtsstand ist Bergheim.
Stand März 2016
Geschäftsführender Gesellschafter:
Leuart Mirena